Keine Angst vor der DSGVO – wir machen Ihre Seite rechtssicher

Am 25.5.2018 läuft die zweijährige Übergangsfrist der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aus - und viele Unternehmen sind nicht vorbereitet.

DSGVO Anpassungen für Online Shops und Webseiten

Kein Wunder, das monströse Regelwerk hinterlässt zu viele Fragen und den faden Beigeschmack, etwas übersehen zu haben. Dabei drohen Abmahnungen bis zu 4 % Ihres unternehmensweiten Jahresumsatzes! Wir geben Ihnen einen Kurzüberblick über alle Kernthemen und die Möglichkeit, Ihre Website in wenigen Schritten fit zu machen.

Was ist die DSGVO?

Die Verordnung vereinheitlicht das Datenschutzrecht innerhalb der gesamten EU und formuliert gleichzeitig viele Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) neu.

Für wen gilt die DSGVO?

Das Regelwerk gilt für alle Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Die DSGVO ist nicht nur für große Unternehmen und Online-Shops verpflichtend, sondern für jede Firma, die in irgendeiner Form personenbezogene Datenverarbeitung anwendet.

Personenbezogene Datenverarbeitung von privaten Nutzern inkludiert u.a. Name und Anschrift, E-Mail-Adresse, Standortinformationen, Cookies, Social Media Buttons, Newsletter, Google Analytics, IP Adressen sowie Kauf- oder Klick-Historien.

Was ist neu?

1. Grundsatz der Datensicherheit. Der Grundsatz der Erhebung nur tatsächlicher nötiger, zweckmäßiger und richtiger Daten bleibt nach wie vor aktuell. Neu ist, dass Sie je nach Schutzbedürftigkeit der Daten einen Datenschutz gewährleisten müssen, der sich am Stand der aktuellen Technik, Implementierungskosten etc. misst.

2. Recht auf Vergessenwerden. In der DSGVO sind konkrete Gründe formuliert, die eine Datenlöschung in Suchmaschinen und bei Unternehmen bewirken müssen. U.a. sind das der Wegfall des Datenverarbeitungs-Zwecks, der Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung oder die unrechtmäßige Datenverarbeitung.

3. Recht auf Datenübertragbarkeit/Datenportabilität. Damit wird Nutzern die Möglichkeit gegeben, ihre Daten zu anderen Anbietern wie einem neuen Arbeitgeber, einer neuen Bank oder einem neuen sozialen Netzwerk übertragen zu lassen.

4. Rechenschaftspflicht. Unternehmen müssen bei Aufforderung die Erfüllung aller Datenschutzrichtlinien nachweisen. Empfehlenswert ist, in Ihrem Unternehmen einen Prozess einzuführen, der die Einhaltung aller Anforderungen dokumentiert.

5. Die Einwilligung der Nutzer zur Datenverarbeitung muss vor der Datenerhebung erfolgen. Mündliche, schriftliche oder elektronische Einwilligungen sind rechtskonform, sollten aber aus Nachweisgründen dokumentiert sein. Bei der Einwilligung über Opt-In und Opt-Out Kästchen ist grundsätzlich nur die Opt-In-Variante rechtskräftig.

6. Datenschutzerklärungen müssen in Zukunft präzise, verständlich, transparent und leicht zugänglich formuliert werden. Um einen 100 % rechtskonformen Text zu formulieren, ist Rechtsbeistand unbedingt empfehlenswert.

7. Auftragsdatenverarbeitung. Gilt für die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten durch einen externen Auftragnehmer (Newsletter-Anbieter, externes Rechenzentrum, Call Center) im Auftrag eines Auftraggebers. Neben den Auftraggebern ist nun auch der Auftragnehmer für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich.

8. Datenschutzbeauftragter. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen mehr als 9 Angestellte oder freie Mitarbeiter haben, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen Sie einen Datenbeauftragten bestellen.

Um Sie vor schmerzhaft hohen Bußgeldern zu schützen, ist eine rechtzeitige Umsetzung der Datenschutzbestimmungen wichtig.
Mit unserem Check-Up-Service möchten wir Sie dabei entscheidend unterstützen. Wir analysieren Ihre Webseite und/oder Online Shop sorgfältig anhand der DSGVO und sagen Ihnen klipp und klar, was zu tun ist.
Selbstverständlich setzen wir auf Wunsch auch alle Anpassungen für Sie um. Kontaktieren Sie uns zu diesem Zweck einfach über unser Kontaktformular

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