03.04.19

Vermeiden Sie die häufigsten Fehler von Online-Shops

Online Shops bieten gerade kleinen Anbietern die optimale Plattform, ihr Sortiment an ein großes Publikum zu richten. Verschenken Sie dieses Potenzial nicht, indem Sie die immer gleichen Fehler von Online Shops wiederholen.

Häufige Fehler von Online Shops
  • Vermeiden Sie fehlende oder widersprüchliche Versand-Informationen. Ideal ist, wenn der Kunde die Höhe der Versandkosten schon vor der Artikel-Ablage in den Warenkorb erfährt. Zudem sollten die genannten Beträge mit den finalen Versandkosten übereinstimmen. Achten Sie auf die Benennung aller belieferbaren Länder, die Kosten-Angabe für bestimmte Produktgruppen- und Gewichte sowie die Aufführung von eventuellen Nachnahmegebühren.
  • Machen Sie eindeutige Angaben zu den Lieferzeiten. Die Lieferzeiten werden in Online Shops tatsächlich relativ oft nicht angegeben. Bieten Sie eindeutig Auskunft und achten Sie darauf, dass die Angaben auf Produktseiten, AGB’s, FAQ’s etc. immer gleich sind.
  • Vermeiden Sie widersprüchliche Angaben zu den Zahlungsarten. Auf der Startseite, betreffenden Informationsseiten und während des Bestellprozesses sollte die Ausweisung der möglichen Zahlungsarten immer identisch sein.
  • Vermeiden Sie Lücken in Ihrer Datenschutzerklärung. Prüfen Sie, für welche Zwecke persönliche Daten auf Ihrer Website gesammelt werden und informieren Sie Ihre Kunden darüber in der Datenschutzerklärung. Für die Erstellung der Rechtsklauseln stehen im Netz zahlreiche kostenlose Tools zur Verfügung.
  • Vermeiden Sie fehlerhafte oder veraltete Angaben zum Widerrufsrecht. Informieren Sie Ihre Kunden ordnungsgemäß und lückenlos über Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht – am besten mit der aktuellen Muster-Widerrufsbelehrung des EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche).
  • Umgehen Sie unzulässige Einschränkungen des Widerrufsrechts. Bei vielen Online Shops wird das Widerrufsrecht immer noch durch spezielle Klauseln in der AGB unzulässig eingeschränkt. Die Ausnahmen des Rechts sind in § 312g Abs. 2 BGB abschließend geregelt. Ob ein Produkt im Zweifelsfall doch von der Rücknahme ausgeschlossen werden kann, sollten Shop-Betreiber mit einem Anwalt klären.
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